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   SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08   

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SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08 (https://dejure.org/2010,32079)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08 (https://dejure.org/2010,32079)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 2010 - S 10 KA 8917/08 (https://dejure.org/2010,32079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Bildung der arztgruppenspezifischen Fallpunktzahl - Bindung an die Vorgaben des Bewertungsausschusses - Rechtswidrigkeit des Honorarverteilungsmaßstabs der KV Baden-Württemberg für das Quartal I/2008 - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung der Vertragspartner des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) an die Vorgaben des Bewertungsausschusses bei der Bildung der arztgruppenspezifischen Fallpunktzahl; Rechtswidrigkeit des HVM der KV Baden-Württemberg für das Quartal I/2008; Anpassungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
    In der mündlichen Verhandlung vom 26.08.2010 erklärte die Beklagte im Wege eines Teilanerkenntnisses, dass sie den streitgegenständlichen Honoraranspruch für das Quartal I/2008 unter Zugrundelegung fester Punktwerte im Sinne der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.03.2010 (B 6 KA 43/08 R) neu bescheiden werde.

    Vielmehr kann dem Erfordernis arztgruppenspezifischer Grenzwerte auch eine Regelung genügen, die eine arztgruppeneinheitliche Festlegung nur bei den Fallpunktzahlen vorgibt, dann deren Multiplikation mit den individuellen Behandlungsfallzahlen vorsieht und so zu praxisindividuellen Grenzwerten führt (BSG, Urt. v. 17.03.2010, B 6 KA 43/08 R, veröffentlicht bei juris.de).

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006, B 6 KA 80/04 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12, m. w. N.).

    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003, B 6 KA 48/02, SozR 4-2500 § 87 Nr. 1; BSG, Urt. v. 02.04.2003, B 6 KA 48/02 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006, B 6 KA 80/04 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12, juris Rd. 15 m. w. N.).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
    Die Vertragspartner sind jedoch an die Vorgaben des Bewertungsausschusses gebunden (BSG, Urt. v. 03.02.2010, B 6 KA 31/08 R, juris Rd. 21; Urt. v. 18.08.2010, B 6 KA 28/09 R).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003, B 6 KA 48/02, SozR 4-2500 § 87 Nr. 1; BSG, Urt. v. 02.04.2003, B 6 KA 48/02 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006, B 6 KA 80/04 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12, juris Rd. 15 m. w. N.).
  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003, B 6 KA 48/02, SozR 4-2500 § 87 Nr. 1; BSG, Urt. v. 02.04.2003, B 6 KA 48/02 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006, B 6 KA 80/04 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12, juris Rd. 15 m. w. N.).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 28/09 R

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit der Einbeziehung von

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
    Die Vertragspartner sind jedoch an die Vorgaben des Bewertungsausschusses gebunden (BSG, Urt. v. 03.02.2010, B 6 KA 31/08 R, juris Rd. 21; Urt. v. 18.08.2010, B 6 KA 28/09 R).
  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 84/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit der abgestaffelten Vergütung bei

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
    Der Kläger begehrt eine höhere Fallpunktzahl, was die Prüfung der Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden arztgruppenspezifischen Fallpunktzahl einschließlich aller Aufschläge mit umfasst (vgl. SG Marburg, Urt. v. 08.10.2008, S 12 KA 84/08, veröffentlicht bei juris.de, Rd. 55).
  • SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Fachgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie -

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
    Überschreitungswerte in diesem Umfang sind der Berechnung mithin bereits immanent, so dass insoweit Erhöhungen nicht zu erfolgen haben (vgl. SG Marburg, Urt. v. 20.01.2010, S 11 KA 225/08, juris.de Rd. 63).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 1918/14

    Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Honorarverteilungsmaßstab 2008 -

    Die in § 4 Nr. 2 HVM-V vorgesehene Möglichkeit der Anpassung von PZGV sei grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. SG, Urteil vom 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08 -, in juris).

    Diese Regelung ist nicht zu beanstanden (vgl. hierzu SG Stuttgart, Urteil vom 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08 - mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG, in juris), dies trägt auch der Kläger nicht vor.

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 2350/14
    Überschreitungswerte in diesem Umfang seien der Berechnung mithin bereits immanent, so dass insoweit Erhöhungen nicht zu erfolgen hätten (vgl. SG Marburg, Urteil vom 20.01.2010 - S 11 KA 225/08, Rdnr. 63 nach juris, SG Stuttgart, Urteil vom 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08 Rdnr. 32 nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 1282/15
    Der von der Beklagten im Rahmen des Vorstandsbeschlusses gewährte Zuschlag ist auch im Hinblick auf den Umfang der zugebilligten Aufschläge nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 1918/14 - Urteil des SG vom 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08 -, jew. in juris; Urteil des erkennenden Senats vom 26.09.2012 - L 5 KA 5247/11 -, n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 1125/15
    Der von der Beklagten im Rahmen des Vorstandsbeschlusses gewährte Zuschlag ist auch im Hinblick auf den Umfang der zugebilligten Aufschläge nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 1918/14 - Urteil des SG vom 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08 -, jew. in juris; Urteil des erkennenden Senats vom 26.09.2012 - L 5 KA 5247/11 -, n.v.).
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